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   OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - I-3 Wx 20/15   

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https://dejure.org/2016,2454
OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - I-3 Wx 20/15 (https://dejure.org/2016,2454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2016 - I-3 Wx 20/15 (https://dejure.org/2016,2454)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - I-3 Wx 20/15 (https://dejure.org/2016,2454)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 415
  • FamRZ 2016, 1879
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass sich der Beschwerdewert in Fällen wie dem vorliegenden nach der vom Beschwerdeführer beanspruchten Erbquote und nicht nach dem Wert des gesamten Nachlasses bestimmt (Senat, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 W 83/15; Beschluss vom 4. September 2017 - 5 W 24/17; ebenso OLG Hamm, FGPrax 2015, 277; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 1879; OLG München, FamRZ 2017, 1967).
  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Insofern teilt der Senat im Ergebnis die Auffassung des OLG Düsseldorf (MDR 2016, 415), des OLG Hamm (FGPrax 2015, 277) sowie des OLG Dresden (Beschluss v. 19.1.2016 - 17 W 1275/15; zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2016 - 11 Wx 103/15

    Nachlasssache: Geschäftswert der Beschwerde im Erbscheinsverfahren

    Der Geschäftswert eines Erbscheinsbeschwerdeverfahrens bestimmt sich nicht nach dem wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers, sondern nach dem Wert des Erbscheins, gegen dessen Erteilung sich die Beschwerde richtet (Festhaltung an Senat ErbR 2015, 499; Anschluss an OLG Schleswig FGPrax 2015, 93, Abweichung von OLG Hamm FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5; OLG Düsseldorf MDR 2016, 415, juris-Rn. 24; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 6).

    Der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5; OLG Düsseldorf MDR 2016, 415, juris-Rn. 24; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 6) vermag er sich nicht anzuschließen.

    d) Der Gesetzgebungsgeschichte kann zwar - worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Recht hinweist (MDR 2016, 415, juris-Rn. 27) - nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber bewusst eine Fortführung der bisher zu § 30 KostO ergangenen Rechtsprechung, die sich im Erbscheinsbeschwerdeverfahren am wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers orientiert, ausschließen wollte.

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2016 - 3 Wx 40/14

    Umdeutung einer als wechselbezüglich gewollten Verfügung eines Ehegatten im Falle

    Das nach der jetzigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22. Januar 2016 in Sachen I-3 Wx 20/15 mit näherer Begründung) sodann maßgebliche, mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse der Beschwerdeführerin beläuft sich auf 1/6 des Nachlasses, nämlich auf die Differenz zwischen dem von ihr beanspruchten Miterbenanteil von 1/3 und ihrem Pflichtteil nach der Erblasserin von 1/6.
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 155/15

    Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats ist für die Wertbemessung auch unter Geltung des jetzigen Rechts nicht isoliert auf die Rechtsmittelanträge abzustellen, maßgeblich ist vielmehr das wirtschaftliche Interesse des Rechtsmittelführers, wie es im Rechtsschutzbegehren zum Ausdruck kommt (eingehend und mit weiteren Nachweisen in MDR 2016, 415 f).
  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17

    Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei einem Ehegattentestament

    Dann beschränkt sich die Beschwer auf den Erbteil, den der Beschwerdeführer im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge für sich in Anspruch genommen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 05. August 2015 -15 W 341/14, juris, Rn. 7; ihm folgend - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 3 Wx 20/15, juris Rn. 24).
  • OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16

    Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Der gegenteiligen Auffassung anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm FGPrax 2015, 277, juris-Rn. 5; OLG Düsseldorf MDR 2016, 415, juris-Rn. 24; OLG Dresden, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 17 W 1275/15, juris-Rn. 6) vermag er sich nicht anzuschließen.

    d) Der Gesetzgebungsgeschichte kann zwar - worauf das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Recht hinweist (MDR 2016, 415, juris-Rn. 27) - nicht entnommen werden, dass der Gesetzgeber bewusst eine Fortführung der bisher zu § 30 KostO ergangenen Rechtsprechung, die sich im Erbscheinsbeschwerdeverfahren am wirtschaftlichen Interesse des Beschwerdeführers orientiert, ausschließen wollte.

  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 15/22

    Zur Annahme einer Alleinerbeneinsetzung der Lebensgefährtin des Erblassers trotz

    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist unter Berücksichtigung des von dem Beteiligten zu 2) erstrebten Verfahrensziels (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 W 53/17, NJW 2018, 957; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 1879), die alleinige Erbenstellung der Antragstellerin zugunsten der Schwester des Erblassers zu verhindern und ihr lediglich einzelne, scheinbar abschließend zugewandte Vermögenswerte in einer Größenordnung von "möglicherweise 75 Prozent" zu belassen, gemäß §§ 61, 36, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GNotKG mit ¼ des Nachlasswertes festzusetzen.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2018 - 3 Wx 214/16

    Anwendbares Recht auf den Erbfall eines in China lebenden, sich aber regelmäßig

    Das nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22. Januar 2016 in Sachen I-3 Wx 20/15 mit näherer Begründung) sodann maßgebliche, mit dem Rechtsmittel verfolgte wirtschaftliche Interesse der Beschwerdeführerin beläuft sich auf 1/4 des Nachlasses.
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2023 - 5 W 28/23

    Erbfolge bei unvollständigem Testament

    Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens ist unter Berücksichtigung des von dem Beteiligten zu 1) erstrebten Verfahrensziels (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 W 53/17, NJW 2018, 957; OLG Düsseldorf, FamRZ 2016, 1879), neben den weiteren Beteiligten die Stellung eines Miterben nicht lediglich zu 1 / 3 , sondern zur Hälfte zu erlangen, gemäß §§ 61, 36, 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GNotKG mit der Differenz aus der Hälfte und eines Drittels des Nachlasswertes festzusetzen.
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2017 - 3 Wx 143/16

    Auslegung eines Testaments

  • OLG Brandenburg, 26.01.2023 - 3 W 71/22

    Erbauseinandersetzung mit Anknüpfung an das kubanische Recht; Anknüpfung an das

  • OLG Rostock, 12.04.2023 - 3 W 74/21

    Errichtung eines Testaments: Vermutung der Testierfähigkeit auch bei betreuten

  • OLG Rostock, 25.10.2021 - 3 W 147/20

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments nach dem ZGB/DDR

  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

  • OLG München, 18.01.2018 - 31 Wx 12/18

    Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen Kostenansatz

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